
ÖPNV: Initiative von SPD und Grünen im Bundesrats-Verkehrsausschuss erfolgreich
Zur heutigen Beratung des Bundesrats-Verkehrsausschusses zum Personenbeförderungsgesetz erklären Dr. Anton Hofreiter MdB Bündnis 90/Die Grünen und der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Florian Pronold:
Wir begrüßen die gemeinsame Initiative der von SPD und Bündnis 90/Die Grünen geführten Bundesländer zur Novelle des Personenbeförderungsgesetzes, denn der öffentliche Nahverkehr in Deutschland braucht endlich einen sicheren Rechtsrahmen und starke Kommunen. Der gemeinsame Gesetzentwurf von Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bremen hat heute im Bundesrats-Verkehrsausschuss eine Mehrheit gefunden.
Der Gesetzentwurf sieht - anders als der Regierungsentwurf- eine klare Stärkung der kommunalen Aufgabenträger vor. Denn öffentlicher Nahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, die zu einem großen Teil aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, für die die Kommunen Verantwortung tragen.
Der Nahverkehrsplan wird als Steuerungsinstrument für ein integriertes, qualitativ hochwertiges und barrierefreies Verkehrsangebot gestärkt. Mit dem Entwurf werden die Möglichkeiten des EU-Rechts konsequent umgesetzt, bei öffentlich finanzierten Verkehrsangeboten Tarif-, Sozial- und Umweltstandards vorzugeben. Die Länder bekommen mehr Spielraum, in ländlichen Räumen flexible Verkehrsangebote wie Anrufbusse unbürokratisch zuzulassen. Barrierefreiheit im gesamten ÖPNV bis 2022 ist das Ziel, von dem die Länder in begründeten Ausnahmefällen abweichen dürfen.
Der Entwurf der Bundesregierung hingegen setzt die Vorgaben der EU-Verordnung nicht um und würde damit unweigerlich zu neuer Rechtsunsicherheit führen. Die nach EU-Recht vorgesehene Möglichkeit, Nahverkehrsleistungen direkt an ein eigenes kommunales Verkehrsunternehmen oder auch an kleine und mittelständische private Unternehmen zu vergeben, wird ausgehebelt. Der Regierungsentwurf lässt die Chancen des EU-Rechts, die Verantwortung und Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs klarer und transparenter zu regeln, fahrlässig ungenutzt.
SPD und Bündnis 90/Die Grünen lehnen auch die unreglementierte Liberalisierung des Buslinienfernverkehrs, die der Regierungsentwurf vorsieht, ab. Auch wir wollen eine Marktöffnung für Linienbusse im Fernverkehr, denn sie können gerade für Menschen mit geringem Einkommen eine preiswertere Alternative sein. Allerdings müssen gleiche Chancen für die Bahn gewahrt werden: Auch Busse sollen über die Maut an den Infrastrukturkosten beteiligt werden. Fahrgastrechte müssen im Fernbusverkehr ebenso gelten wie für die Bahn. Der Entwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen verpflichtet die Fernbus-Anbieter zudem zu Kundenfreundlichkeit bei Fahrplaninformationen und Ticketverkauf sowie zur Herstellung der Barrierefreiheit bis 2017. Öffentlich bestellte und finanzierte Nah- und Regionalverkehrsangebote werden geschützt.
Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) beurteilt den alternativen Gesetzesentwurf als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. “Wir unterstützen den rot-grünen Gegenentwurf zur Novellierung des PBefG, da dieser ernsthaft die Ausgestaltung eines attraktiven und fahrgastorientierten öffentlichen Verkehr ermöglicht“, so Sandro Battistini, ÖPNV-Referent beim VCD.
Besonders begrüßenswert ist aus Sicht des VCD, dass zum ersten Mal auf bundesrechtlicher Ebene Fahrgastverbände erwähnt werden. Ihre Interessen sollen bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans angemessen berücksichtigt werden. Sandro Battistini: “Mit diesen Vorschlägen werden die für den ÖPNV politisch verantwortlichen Aufgabenträger endlich in die Lage versetzt, ein qualitativ hochwertiges Nahverkehrsangebot aus einer Hand zu gestalten. Dadurch wäre die Bevölkerung nicht nur ausreichend mit attraktiven Verkehrsleistungen versorgt, sondern es könnten weitere gesellschaftspolitische Ziele der Aufgabenträger, wie der Umweltschutz, wirksam gesteuert werden.”

